Geflügelhalle
Entseuchung
Desinfektion
Bestandsräumung

Unterstützung für Landwirte

Kompetente Entseuchung

Unser sachkundiges Fachpersonal, welches zusätzlich für den Seuchenfall regelmäßig geschult und in regelmäßigen Seuchenfallübungen trainiert wird, stellt die disziplinierte und korrekte Durchführung der angeordneten Maßnahmen sicher – insbesondere den Schleusenbetrieb, die Bestandsräumung, die Verladung der Kadaver, die Reinigung und Desinfektion sowie die Entwesung.

Sicherer Entseuchung

Um nicht erst auf dem Seuchenbetrieb mit der Planung anzufangen, haben wir schon im Vorfeld Notfallpläne mit standardisierten Arbeits- und Hygieneplänen erarbeitet. So müssen vor Ort ggf. nur noch individuelle Anpassungen auf dem Betrieb vorgenommen werden. So können schnell und sicher alle erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden, ohne die relevanten Punkte zu übersehen. Unsere hohen Qualitätsvorgaben lassen wir auch extern überprüfen und verbessern stetig die Arbeitsabläufe.

Schnelle Entseuchung

Eine kurze Reaktionszeit verringert die Gefahr der Vermehrung und der Ausbreitung der Tierseuchenerreger. Durch die Bereitstellung von technischem Gerät, der kurzen Verfügungsstellung von Fahrzeugen und Maschinen durch weitere Partner und die schnelle Abrufbarkeit vom geschulten Personal können wir innerhalb der vorgeschriebenen Reaktionszeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb sein und so die Zeit bis zur Entseuchung und der Freigabe eines Betriebes und mit der Sperrzone minimieren.

Vereinfachte Abrechnung mit der Tierseuchenkasse NRW*

Durch die Bündelung der tierseuchenspezifischen Dienstleistungen in einer Gesellschaft und der Erstellung eines standardisierten Dokumentationssystems in Zusammenarbeit mit der Tierseuchenkasse können wir eine schnelle und transparente Abrechnung der Dienstleistungen zu standardisierten Preisen direkt mit der Tierseuchenkasse NRW anbieten.

Durch die Abtretung der Ansprüche für die Entseuchungsmaßnahmen des Landwirtes an die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH** braucht der Landwirt sich nicht mehr um die Abrechnungen und Bezahlung mit den einzelnen Dienstleister und der anschließenden Abrechnung mit der Tierseuchenkasse NRW kümmern.

* Dies betrifft nur die Leistungen, die der Veterinär angeordnet hat, darüber hinaus gehende Leistungen müssen vom Tierhalter selber bezahlt werden.

** Dies betrifft nicht die Abrechnung mit der Tierseuchenkasse NRW bezüglich des Wertverlustes für die Tiere.